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 GESETZGEBUNG
Der Notwehrparagraph
Die Überschreitung
Ein Zeitungsartikel
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Notwehr
Gesetzgebung

DER NOTWEHRPARAGRAPH

Der Notwehrparagraph

Der Notwehrparagraph § 32 StGB

In einer tatsächlichen Notlage erlaubt dir der Gesetzgeber durch den Notwehrparagraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Strafgesetzbuch (StGB) die Selbstverteidigung und im Nothilfeparagraphen die Verteidigung einer anderen Person.

Auch die Überschreitung der Notwehr z. B. aus Angst oder Furcht ist vom Gesetzgeber geregelt.

Die Selbstverteidigung ist nach dem Gesetz an drei Grundsätze gebunden:

1. Der Angriff muss gegenwärtig sein, d. h.

- er passiert im Moment

- er dauert noch an

- er steht unmittelbar bevor

2. Der Angriff muss rechtswidrig sein, d. h.

er richtet sich gegen Deine - durch das Gesetz geschützten - Interessen, wie z. B. Dein Leben, Deine Gesundheit, Deine Freiheit, Deine Ehre oder Dein Eigentum.

3. Die Verteidigung ist nur erlaubt, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden, d. h. hat der Angriff aufgehört oder kommt er nicht mehr zustande, darfst Du nicht mehr gegen den Täter vorgehen.

Vergeltung, z. B. aus Rache, zu einem späteren Zeitpunkt ist ein strafbares Vergehen. Ebenso, wenn du fortfährst, den Täter zu treten und zu schlagen, obwohl dieser erkennbar seinen Angriff abgebrochen hat oder nicht mehr fortführen kann.


§ 32 StGB: Notwehr

§ 32 StGB: Notwehr

1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


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