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DER RECHTSMISSBRAUCH |
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Der Rechtsmissbrauch
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Grenze der „gebotenen“ Verteidigung und des Rechtsmissbrauchs
Auch wenn man bis hierhin alle Voraussetzungen der Notwehr bejaht, kann sich dennoch ergeben, dass man keine Verteidigungsmaßnahmen ergreifen darf. Dies gilt dann, wenn die Folgen einer Abwehr im krassen Missverhältnis zum drohenden Schaden stehen. Einleuchtend ist das Beispiel des Jungen, der in einem fremden Garten in einen Baum klettert und dort die Kirschen verspeist. Versucht der Gartenbesitzer vergeblich, den Jungen sogar mit Warnschüssen aus seinem Luftgewehr zu vertreiben, kann sich ein gezielter Körpertreffer mit dem Gewehr als erforderliche Abwehr ergeben. Dennoch ist dem Gartenbesitzer zuzumuten, angesichts der Geringfügigkeit des ihm drohenden Schadens, nicht zu schießen. Zudem ist einem Angriff durch ein Kind nur geringes Gewicht beizumessen. Das gleiche gilt ersichtlich irrenden Angreifern, oder solchen, die durch Geisteskrankheit oder auch Trunkenheit schuldunfähig sind. Dann muss man sich entweder damit begnügen, sich nur passiv zu schützen, auszuweichen, oder möglicherweise die Polizei einzuschalten. Man muss sich aber nicht auf eine „schimpfliche Flucht“ einlassen. Schließlich erlaubt die Rechtsordnung grundsätzlich die „Abwehr“ eines Angriffs. Rechtsmissbräuchlich handelt hingegen derjenige, der einen Angriff erst provoziert. Geschieht dies wissentlich, wird er im Ergebnis selbst als „Angreifer“ behandelt. Fehlende Kenntnisse in diesem Bereich können aber unangenehme Folgen haben, denn bei zu weitgehenden Handlungen ergeben sich straf - und zivilrechtliche Konsequenzen. Andererseits kann eine übertriebene Zurückhaltung oder Unsicherheit den Erfolg einer Selbstverteidigung gefährden. Wie soll man sich also verhalten ? Und was sagt Justitia dazu ? Nachdem wir uns im ersten Teil mit den Bereichen „Notwehrlage“ und „Notwehrhandlung“ beschäftigt haben, geht es jetzt vor allem um die Besonderheiten für Kampfsportler und die Rechtslage bei Wettkämpfen. Doch vorher kommen wir noch zu einem anderen wichtigen Thema.
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