|
|
|
 |
 |
 |
 |
DER WETTKAMPF |
 |
Der Wettkampf
|
Rechtslage im Wettkampf
Doch wie stellt sich daneben die Situation im sportlichen Wettkampf dar? Zunächst begeben sich die Sportler freiwillig in einen Kampf (Notwehr kommt daher natürlich nicht in Betracht.). Dabei nimmt man Verletzungen in Kauf, die durch ein Verhalten im Rahmen der Regeln entstehen. Dies bezieht sich im Kampfsport auch auf schwerste Verletzungen, die dort auch bei regelgerechtem Verhalten nicht zu vermeiden sind. Zudem muss der Geschädigte vor Gericht einen möglichen Regelverstoß beweisen. Den Teilnehmern ist aber auch die typische Gefahr bekannt, dass es durch Übermüdung, Übereifer usw. zu geringen Verstößen mit daraus resultierenden Verletzungen kommen kann. Angesichts dieser Kenntnis wäre es widersprüchlich, vom Schädiger später Schadenersatz oder sogar Schmerzensgeld zu verlangen. In der Hektik und dem Eifer eines Kampfes kann außerdem oft nicht einmal eine sorgfältige Person Verletzungen vermeiden. In beiden Fällen bleibt dies ohne Folgen für den Schädiger. Wer sich in einen sportlichen Kampf begibt, erwartet allerdings, dass der Gegner die erforderliche Sorgfalt nicht grob missachtet. Auch kann man keinem unterstellen, mit einer vorsätzlichen regelwidrigen Verletzung durch den Gegner einverstanden zu sein. Folgen ergeben sich also dort, wo man nicht mehr von „Härte“ sondern von „Unfairness“ sprechen kann.
Aus strafrechtlicher Sicht kann eine Verletzungshandlung im Kampf u.U. nicht einmal eine zuzurechnende „Körperverletzung“ im Sinne des Strafgesetzbuches sein. Das ist ebenfalls dann anzunehmen, wenn sich der schädigende Kämpfer ganz im Rahmen der vereinbarten Wettkampfregeln hält. Zum Beispiel wäre ein Boxer, der innerhalb der Boxregeln kämpft, auch dann nicht strafbar, wenn er dem Gegner mit erlaubten Kampftechniken innerhalb der vereinbarten Wettkampfregeln absichtlich eine schwere Gehirnverletzung zufügt oder ihn damit sogar tötet.
|
Druckbare Version
|
|