Entsprechend ist auch das Ergebnis bei nicht näher geregelten Schlägereien auf der Straße, die im gegenseitigen Einverständnis stattfinden. Wird dabei beispielsweise ein waffenloser Kampf vereinbart, muss jeder die Konsequenzen selbst tragen, ohne den Gegner haftbar machen zu können. Eine Notwehrlage könnte sich aber dann wiederum ergeben, wenn einer der Kontrahenten unerwartet eine Waffe zieht.