Notwehr! Und was nun ?
Notwehr und andere Rechtfertigungsgründe
Die wenigsten Menschen wissen wohl ganz genau, welche Rechte sie in einer Notwehrsituation haben. Dies gilt sicher auch für viele Kampfsportler, obwohl diese vermindert indirekt auf solche Situationen durch das Training vorbereitet werden.
Fehlende Kenntnisse in diesem Bereich können aber unangenehme Folgen haben, denn bei zu weitgehenden Handlungen ergeben sich straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Andererseits kann eine übertriebene Zurückhaltung oder Unsicherheit den Erfolg einer Selbstverteidigung gefährden. Wie soll man sich also verhalten ? Und was sagt Justitia dazu ? Der nachfolgende Beitrag gibt darüber Aufschluss.
Eine Rechtfertigung der Notwehr ergibt sich für das Strafrecht (§ 32 Strafgesetzbuch) ebenso wie für das Zivilrecht (§ 27 Bürgerliches Gesetzbuch). Danach muss zunächst eine Notwehrlage vorliegen.
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